Amtssignatur

Um Verfahren auch elektronisch abwickeln zu können, bringt die Gemeinde Röns auf Schreiben die Amtssignatur gemäß § 19 E-Government-Gesetz an. Damit wird kenntlich gemacht, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde Röns handelt.

Die Amtssignatur gewährleistet die Erkennbarkeit der Herkunft des Dokuments und dessen Prüfbarkeit.

Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus:

  • einer Bildmarke
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments

Nachfolgend wird die Amtssignatur der Gemeinde Röns dargestellt.